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17.-25. Juni 2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen in Verbindung mit der Teilnahme an den Special Olympics World Games Berlin 2023

Special Olympics Deutschland e.V. (nachfolgend “SOD”) und die Special Olympics World Games Berlin 2023 Organizing Committee gGmbH (nachfolgend "LOC") haben die Aufgabe, die Weltspiele Berlin 2023 der Special Olympics zu organisieren und auszurichten, die für alle Teilnehmer ein unvergessliches Erlebnis sein sollen.

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an der Teilnahme der Special Olympics World Ga-mes Berlin 2023 (nachfolgend "AGBs") dienen der Information und setzen den rechtlichen Rahmen für das Vertragsverhältnis zwischen SOD, LOC und Ihnen, in Ihrer Rolle als Volunteer (d.h. als freiwillige Helferin oder freiwilliger Helfer), KampfrichterIn/ SchiedsrichterIn, Unified Observer und Sport Working Group MitgliederIn oder in einer anderen Rolle, welche Ihre Anmeldung bei uns erfordert (nachfolgend "Sie" oder „Teilnehmerin oder Teilnehmer“), für die Teilnahme an den Special Olympics World Games Berlin 2023 (nachfolgend "Spiele").

Durch die Bewerbung zur Teilnahme an den Spielen stimmen Sie den Inhalten in den AGB zu.

1. Ihre Registrierung und Zuweisung

1.1
Mit Ihrer Registrierung auf dem Online-Bewerbungsformular bewerben Sie sich für die Teilnahme an den Spielen. Mit der Anmeldung erkennen Sie diese Bedingungen als rechtsverbindlich an, sowohl für Ihre Anmeldung als auch im Falle einer Auswahl für Ihre Teilnahme und Ihren Einsatz an den Spielen.

1.2
Mit der Registrierung bestätigen Sie, dass alle von Ihnen gemachten Angaben wahrheitsgemäß, richtig, aktuell und vollständig sind und dass Sie über alle in Ihrem Registrierungsformular angegebenen Genehmigungen, Zustimmungen, Berechtigungen und Lizenzen verfügen (z.B. ggf. gültiger Aufenthaltstitel in Deutschland, Führerschein, Schiedsrichterlizenz, Trainerlizenz, usw.).

1.3
Wenn Sie eine Anmeldung im Namen einer anderen Person vornehmen, müssen Sie sicherstellen und bestätigen, dass Sie alle notwendigen Rechte haben und mit allen notwendigen Befugnissen ausgestattet sind, um diese Anmeldung im Namen der Person, die Sie für eine Teilnahme anmelden, zu vertreten und vorzunehmen. Wenn Sie eine Anmeldung für eine andere Person ohne diese notwendigen Rechte vornehmen, stellen Sie SOD und LOC von allen Schäden und Ansprüchen frei, die SOD und/oder LOC aufgrund dieser Anmeldung entstehen.

1.4
Ihnen ist bekannt, dass SOD und/oder LOC im Rahmen Ihrer Anmeldung und Teilnahme Ihre perso-nenbezogenen Daten erheben und verarbeiten und darüber hinaus bei Personen, die sich für die Teilnahme an den Spielen anmelden, behördliche Hintergrundüberprüfungen durchführen lassen müssen, um die gesetzlichen Anforderungen der Fördergeldgeber und die Sicherheitsstandards der Genehmigungsbehörden zu erfüllen. Die Anforderung weitergehender Zuverlässigkeitsnachweise behalten sich SOD und LOC vor. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

1.5
Bei der Registrierung als Volunteer können Sie Ihre Präferenzen und Verfügbarkeit angeben, wann und in welchen Bereichen bzw. in welchen Aufgaben Sie mitwirken möchten. Die Auswahl und der genaue Einsatzbereich wird voraussichtlich im April 2023 erfolgen und liegt im alleinigen Ermessen von SOD und/oder LOC, wobei Ihre angegebenen Erfahrungen, Präferenzen und Verfügbarkeiten bei der Auswahl und Zuteilung so weit wie möglich berücksichtigt werden. Wenn Sie ausgewählt werden, er-halten Sie eine entsprechende Nachricht von SOD und/oder LOC. Diese Nachricht enthält auch Details zu Ihrem Einsatz (z.B. für Volunteers Termine für vorbereitende Trainings etc.).

1.6
Sie bestätigen, dass Sie am 01. Mai 2023 für die Special Olympics World Games Berlin 2023 mindestens 16 Jahre alt sind.

    1.7
    Bevor Sie die Benachrichtigung erhalten, dass Sie als Teilnehmerin oder Teilnehmer ausgewählt wurden, können Sie Ihre Anmeldung jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. per E-Mail) stor-nieren oder zurückziehen. Wenn Sie ausgewählt werden, können Sie ebenfalls Ihre Anmeldung noch in Textform stornieren oder zurückziehen, aber bitte bedenken Sie, dass es für uns und den gesamten Erfolg der Spiele entscheidend ist, dass sich SOD und LOC auf die ausgewählte Teilnehmerin oder den ausgewählten Teilnehmer verlassen können. Daher die dringende Bitte an Sie, Ihre Anmeldung nur aus wichtigem Grund abzusagen.

    2. Allgemeine Teilnahmebedingungen für die Spiele

    2.1
    Während Ihrer Teilnahme an den Spielen müssen Sie sich an die Regeln und Vorschriften halten, die Ihnen von SOD und/oder LOC mitgeteilt werden. Insbesondere ist es wichtig, SOD und/oder LOC so schnell wie möglich zu informieren, wenn Sie eine zugewiesene Aufgabe zeitlich, inhaltlich oder körperlich nicht erfüllen können.

    2.2
    Sofern nicht schriftlich im Voraus mit SOD und/oder LOC vereinbart, tragen Sie Ihre eigenen Kosten und Auslagen in Bezug auf Ihre Anmeldung und Ihre Teilnahme bei den Spielen. SOD und LOC sind weder verpflichtet, Ihnen diese Aufwendungen und/oder Kosten zu erstatten, noch übernehmen SOD oder LOC diesbezüglich eine Haftung.

    2.3
    Wichtiger Hinweis für Volunteers: SOD und/oder LOC können Ihnen relevante gesponserte Veranstaltungsausrüstungen und Uniformen zur Verfügung stellen, die Sie während Ihrer Teilnahme an den Spielen verwenden und/oder tragen sollen. Sollte dies der Fall sein, verpflichten Sie sich, keine anderen Logos, Symbole, Warenzeichen, Markennamen oder urheberrechtlich geschützten Werke Dritter zu zei-gen, wenn dies als Werbung oder Promotion verstanden werden könnte, um die Interessen der Sponsoren und Partner von SOD und/oder LOC zu schützen. Insbesondere ist es Ihnen ebenfalls untersagt, die zur Verfügung gestellte Veranstaltungsausrüstungen und Uniformen, sowie sonstige von SOD und/oder LOC zur Verfügung gestellte Gegenstände zu verkaufen oder zum Verkauf anzubieten.

    2.4
    Es ist strengstens untersagt, während der Spiele und während des Tragens der Ihnen zur Verfügung gestellten Veranstaltungsausrüstungen / offiziellen Uniformen, und damit als Repräsentantin oder Re-präsentant der Spiele, Drogen (einschließlich Alkohol) zu konsumieren, diese mit sich zu führen oder unter deren Einfluss zu stehen. Zu keiner Zeit (vor, während und/oder nach den Spielen) werden Diskriminierungen oder andere Aggressionen, sei es in Worten (einschließlich sozialer Medien), durch direktes oder indirektes Verhalten (einschließlich des Tragens von Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen) toleriert. Die Nichteinhaltung dieser Regeln führt zum sofortigen Ausschluss von den Spielen und keinerlei Anspruch auf Rückerstattung. SOD und LOC übernehmen keinerlei Haftung für Fälle, welche resultierend aus solchem Verhalten entstehen können.

    2.5
    SOD und LOC werden umfangreiche Vorschriften in Bezug auf Hygiene- und Gesundheitsverfahren einführen. Diese Vorschriften werden mit den lokalen Behörden abgestimmt und müssen von den Teilnehmenden zu jeder Zeit und unter allen Umständen von allen Volunteers, wie auch allen Beteiligten der Delegationen befolgt werden.

    2.6
    Es ist Ihnen untersagt, Bestechungsgelder (z. B. Zuwendungen, Geschenke, Bewirtungen etc.) jeglicher Art anzubieten, anzunehmen oder zu fordern, soweit diese dazu bestimmt sind, Ihre Handlungen als teilnehmende Person an den Spielen zu beeinflussen und/oder den Rahmen der zumutbaren und an-gemessenen Aufwendungen überschreiten. Ausgaben gelten als unangemessen, wenn sie einen Wert von 35 EUR pro Jahr überschreiten. Sollten Sie von solchen Aktivitäten Kenntnis erlangen, sind Sie ver-pflichtet, diese unverzüglich an SOD und/oder LOC zu melden.

    3. Kein entstehendes Arbeitsverhältnis

    3.1
    Sie sind sich bewusst, dass diese AGBs sowie Ihre Anmeldung und Teilnahme an den Spielen zu SOD und LOC vor, während und nach den Spielen nicht darauf abzielen, jetzt oder zu einem späteren Zeit-punkt ein Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen und SOD oder LOC zu begründen. Sie sind daher zu keinem Zeitpunkt Mitarbeiterin oder Mitarbeiter von SOD und/oder LOC und werden auch nicht als solcher betrachtet.

    3.2
    Sie haben keinerlei Anspruch auf Gehaltszahlungen oder sonstige Aufwandsentschädigung vor, während und nach der Zeit Ihrer Teilnahme an den Spielen.

    4. Vertraulichkeit, Medien und Kommunikation

    4.1
    Sie verpflichten sich zur Geheimhaltung und Vertraulichkeit in Bezug auf alle vertraulichen Informationen, zu denen Sie im Rahmen Ihrer Teilnahme an den Spielen Zugang haben. Zu den vertraulichen Informationen gehören nichtöffentliche Informationen, die als "vertraulich" gekennzeichnet sind oder von denen eine vernünftige Person annehmen sollte, dass sie vertraulich sind. Zu den vertraulichen In-formationen gehören nicht Informationen, die (a) ohne Verstoß gegen diese Bedingungen öffentlich zugänglich werden, (b) rechtmäßig von einer anderen Quelle ohne Geheimhaltungsverpflichtung erhalten werden oder (c) unabhängig entwickelt werden. Sie werden alle derartigen vertraulichen Informationen mit äußerster Diskretion behandeln und insbesondere diese Informationen nicht in sozialen Netzwerken, auf dezentralen Cloud-Speichern und/oder ähnlichen Webdiensten veröffentlichen oder an Dritte weitergeben, es sei denn, dies wird schriftlich von SOD und/oder LOC genehmigt. Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch in Bezug auf Bilder von Personen, von denen Sie keine Zustimmung zur Veröffentlichung erhalten haben. Diese Verpflichtung zur Geheimhaltung und Vertraulichkeit gilt auch nach Beendigung Ihrer Teilnahme an den Spielen.

    4.2
    Sie sind nicht befugt, in Ihrer Rolle als Teilnehmerin oder Teilnehmer an den Spielen in einem nicht sportbezogenen Kontext mit den Medien zu sprechen; z.B. Rundfunkanstalten, Presse, soziale Medien. Wenn Sie unberechtigt mit den Medien in einem nicht sportbezogenen Kontext kommunizieren oder unangemessene Äußerungen über SOD oder LOC oder die Spiele machen, können SOD und LOC Sie sofort von der Registrierung ausschließen und/oder Ihre Teilnahme an den Spielen durch einseitige Erklärung beenden.

    4.3
    Sie werden keine (Wort-)Marken oder Logos, die mit den Spielen oder SOD und/oder LOC in Verbin-dung stehen, oder solche, die eine Verwechslungsgefahr mit diesen Marken hervorrufen können, verwenden oder deren Ruf schädigen.

    4.4
    SOD und/oder LOC sowie Lizenznehmer und/oder relevante Rechteinhaber (z. B. Rundfunkanstalten, TV-Sender usw.) dürfen während und auch nach den Spielen Videos, Aufzeichnungen oder Fotos ma-chen, auf denen Sie erkennbar sind, insbesondere zum Zweck der Special Olympics Inklusionsbewe-gung. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie diesbezüglich keinen Anspruch auf Nutzung, Ver-kauf oder Verwertung Ihrer jeweiligen Rechte aus irgendeinem Grund geltend machen werden. Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten in diesem Zusammenhang finden Sie in unserer Datenschutzerklärung sowie in unserem Dokument zu Film- und Fotorechten.

    5. Haftung und Versicherung

    5.1
    Für jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer wird empfohlen, eine Unfallversicherung abzuschließen. Dies ist eine freiwillige Zusatzversicherung.

    5.2
    Hinsichtlich Sachschäden, haften SOD und/oder LOC nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von SOD und/oder LOC (einschließlich ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen) verursacht wurden oder für Schäden, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsführung erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf. Wird eine wesentliche Vertragspflicht einfach bzw. leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung von SOD und/oder LOC auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.

    5.3
    Für verlorene und / oder entwendete Gegenstände übernehmen SOD und/oder LOC nur eine Haftung, sofern die Entwendung oder der Verlust auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des von SOD und/oder LOC (einschließlich ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen) beruht.

    5.4
    SOD und LOC sind berechtigt, den vollen Ersatz aller Schäden zu verlangen, die direkt oder indirekt aus Ihrem Verhalten, Ihren Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen Ihrer Pflichten und Aktivitäten als Teilnehmerin oder Teilnehmer an den Spielen entstehen. Insbesondere stellen Sie SOD und LOC von allen Ansprüchen, Kosten, Forderungen, Schäden, Verlusten, Strafen und Verbindlichkeiten (einschließlich angemessener Anwaltskosten) frei, die sich aus (a) Ansprüchen Dritter auf Ersatz von Sach- oder Personenschäden, die durch Ihre Handlungen in Verbindung mit Ihrer Teilnahme an den Spielen verursacht wurden, es sei denn, diese Schäden sind durch die Haftpflichtversicherung von SOD und LOC abgedeckt; und (b) Verstößen Ihrerseits gegen jegliche Bestimmungen dieser Bedingungen ergeben.

    5.5
    SOD und LOC stellen einen angemessenen Versicherungsschutz zur Verfügung, um Schäden abzudecken, die durch einen Unfall während Ihrer Teilnahme an den Spielen verursacht werden. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf einen bestimmten Versicherungs- oder Deckungsanspruch gegen SOD und LOC im Zusammenhang mit Ihrer Teilnahme. Der Versicherungsschutz entfällt in der Regel, wenn Sie u.a. vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden verursachen. Insbesondere in einem solchen Fall können Sie persönlich haftbar gemacht werden.

    5.6
    Sie werden SOD und/oder LOC unverzüglich über alle von Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Teilnahme an den Spielen verursachten Schäden informieren.

    6. Laufzeit und Beendigung

    6.1
    Diese AGBs gelten für Ihre Anmeldung, Ihre Teilnahme und Ihren Einsatz in Bezug auf die Spiele, an denen Sie teilnehmen, einschließlich der Vorbereitungs- und Trainingseinheiten. Ihre Gültigkeit endet mit der Beendigung Ihrer Teilnahme an den Spielen, es sei denn, diese AGBs sehen vor, dass eine Bestimmung auch nach den Spielen weiterhin gültig ist.

    6.2
    SOD, LOC und Sie können Ihre Teilnahme an den Spielen jederzeit mit sofortiger Wirkung in Textform (z.B. per E-Mail) kündigen.

    6.3
    Mit der Beendigung der Teilnahme an den Spielen werden Sie alle Dokumente und/oder Ausrüstung und/oder Gegenstände, die Sie im Zusammenhang (d.h. vor, während und nach) mit Ihrer Anmel-dung/Teilnahme an den Spielen erhalten haben, an SOD und/oder LOC zurückgeben. Die einzige Ausnahme kann die zur Verfügung gestellte Uniform darstellen.

    7. Sonstiges

    7.1
    Sollte eine der Bestimmungen dieser AGBs in irgendeiner Form und/oder Umfang ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, so ist diese Bestimmung in diesem Umfang von der übrigen AGBs abzutrennen, die im vollen gesetzlich zulässigen Umfang weiterhin gültig ist, soweit der Rest der Regelung inhaltlich weiterhin Sinn macht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem ursprünglichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

    7.2
    SOD und/oder LOC können diese AGBs jederzeit ändern; Sie werden jedoch über alle Änderungen per E-Mail, an die von Ihnen angegebene Adresse, informiert.

    7.3
    Diese AGBs unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und sind nach diesem auszulegen. Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGBs ergeben, sind ausschließlich die Gerichte in Berlin, Deutschland, zuständig.

    7.4
    Sie werden alle Richtlinien und Verfahren, Rundschreiben und Bekanntmachungen von SOD und/oder LOC einhalten, die für Ihre Rolle relevant sind (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ethik-kodex, Akkreditierungs- und Sicherheitsverfahren, Nutzung von Kommunikationsgeräten, kommerzielle Beschränkungen und Kommunikationsrichtlinien, einschließlich Richtlinien für soziale Medien usw.), wenn Sie Ihre Rolle als Volunteer ausüben.